Katastervermessung

Katastervermessung


Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige

schafft Klarheit über den örtlichen Grenzverlauf

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, die Wiederherstellung fehlender Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung der Tatbestände an Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Bei der Grenzanzeige entfällt die Anhörung der Beteiligten, die Grenzniederschrift und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Eine Abmarkung ist nicht möglich. Sie ist dadurch kostengünstiger als die Grenzwiederherstellung. Wichtig: Eine Grenzanzeige kann nur beim Vorliegen eines maßgebenden Katasternachweises durchgeführt werden.
Grenzfeststellung/Zerlegung

Teilung eines vorhandenen Flurstücks in verschiedene neue Flurstücke für Rechtsgeschäfte (z.B. Verkauf, Beleihung, Kauf, Schenkung)

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Vermessung langgestreckter Anlagen (über 100m)

Eigentumsrechtliche Regelung nach Fertigstellung von Baumaßnahmen an Straßen, Feld- und Radwegen, Gewässern, Dämmen, Bahnanlagen o.ä.

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Gebäudeeinmessung

Eintragung des beantragten Gebäudebestandes als eingemessene Gebäude in das Liegenschaftskataster

Meine Leistung
  • Aufnahme des Gebäudes oder der neu errichteten Gebäudeteile
  • Überprüfung des Grenzbezuges
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
Ihr Vorteil
  • Rechtssicherheit im Bezug auf die Lage und Nutzung des Gebäudes und dessen Grenzabstände

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