Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
Kennzeichnung der Grenzpunkte
Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
wenn gewünscht, die Wiederherstellung fehlender Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
Beurkundung der Tatbestände an Grund und Boden
Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Bei der Grenzanzeige entfällt die Anhörung der Beteiligten, die Grenzniederschrift und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Eine Abmarkung ist nicht möglich. Sie ist dadurch kostengünstiger als die Grenzwiederherstellung. Wichtig: Eine Grenzanzeige kann nur beim Vorliegen eines maßgebenden Katasternachweises durchgeführt werden.
Grenzfeststellung/Zerlegung
Teilung eines vorhandenen Flurstücks in verschiedene neue Flurstücke für Rechtsgeschäfte (z.B. Verkauf, Beleihung, Kauf, Schenkung)
Meine Leistung
Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
Kennzeichnung der Grenzpunkte
Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Vermessung langgestreckter Anlagen (über 100m)
Eigentumsrechtliche Regelung nach Fertigstellung von Baumaßnahmen an Straßen, Feld- und Radwegen, Gewässern, Dämmen, Bahnanlagen o.ä.
Meine Leistung
Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
Kennzeichnung der Grenzpunkte
Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Gebäudeeinmessung
Eintragung des beantragten Gebäudebestandes als eingemessene Gebäude in das Liegenschaftskataster
Meine Leistung
Aufnahme des Gebäudes oder der neu errichteten Gebäudeteile
Überprüfung des Grenzbezuges
Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
Ihr Vorteil
Rechtssicherheit im Bezug auf die Lage und Nutzung des Gebäudes und dessen Grenzabstände