Die Rechtsstellung des ÖbVI: |
Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er übt einen freien Beruf aus; seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Die Zulassung erfolgt in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberste Katasterbehörde und gilt landesweit. Die öffentliche Bestellung garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. |
Die Aufgaben des ÖbVI: |
Der ÖbVI ist neben den behördlichen Vermessungsstellen befugt,
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Die Vergütung des ÖbVI: |
Der ÖbVI erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die sich für hoheitliche Vermessungen nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29. Januar 2010 (GVBl.S. 1), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 5. November 2012 (GVBl. S. 426) richtet. Die Kosten für Vermessungsleistungen im Liegenschaftkataster sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Eine Ausschreibung von Vermessungsleistungen im Liegeschaftskataster kommt daher nicht in Betracht. Durch Anfrage bei einem ÖbVI Ihres Vertrauens wird Ihnen eine für Sie passende Vermessungsleistung zu den gesetzlich festgelegten Kosten kalkuliert. |
Der ÖbVI und das Büro: |
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Technische Ausstattung: |
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