Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen
In der
Gemeinde: An der Schmücke
Gemarkung: Heldrungen
Flur: 5
Flurstück: 61/1
wurde eine Grenzwiederherstellung
im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 20.03.2026 bis zum 20.04.2026 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr
in den Geschäfträumen der
Vermessungsstelle Rainer Kotthoff, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gabelenzstraße 8
04603 Windischleuba
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Rainer Kotthoff, Gabelentzstraße 8, 04603 Windischleuba schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Windischleuba, 17.02.2026
Rainer Kotthoff
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur