Leistungen

Katastervermessung


Grenzwiederherstellung oder Grenzanzeige

schafft Klarheit über den örtlichen Grenzverlauf

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, die Wiederherstellung fehlender Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung der Tatbestände an Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Bei der Grenzanzeige entfällt die Anhörung der Beteiligten, die Grenzniederschrift und die Übernahme in das Liegenschaftskataster. Eine Abmarkung ist nicht möglich. Sie ist dadurch kostengünstiger als die Grenzwiederherstellung. Wichtig: Eine Grenzanzeige kann nur beim Vorliegen eines maßgebenden Katasternachweises durchgeführt werden.
Grenzfeststellung/Zerlegung

Teilung eines vorhandenen Flurstücks in verschiedene neue Flurstücke für Rechtsgeschäfte (z.B. Verkauf, Beleihung, Kauf, Schenkung)

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Vermessung langgestreckter Anlagen (über 100m)

Eigentumsrechtliche Regelung nach Fertigstellung von Baumaßnahmen an Straßen, Feld- und Radwegen, Gewässern, Dämmen, Bahnanlagen o.ä.

Meine Leistung
  • Untersuchung der Grundstücksgrenzen nach amtlichen Unterlagen
  • Kennzeichnung der Grenzpunkte
  • Übertragung der gewünschten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
  • Anhörungstermin mit allen Grenznachbarn bzw. Beteiligten
  • Grenzniederschrift über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
  • wenn gewünscht, Wiederherstellung fehlender und Einbringung neuer Grenzmarken (Antrag auf Abmarkung)
Ihr Vorteil
  • Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
  • Rechtssicherheit gegenüber Grenznachbarn
  • örtlich erkennbare und von allen Beteiligten anerkannte Grenzpunkte
  • Flächenberechnung der Flurstücke aus Koordinaten
  • bei Abmarkung der Grenzpunkte dauerhafte Grenzzeichen
Gebäudeeinmessung

Eintragung des beantragten Gebäudebestandes als eingemessene Gebäude in das Liegenschaftskataster

Meine Leistung
  • Aufnahme des Gebäudes oder der neu errichteten Gebäudeteile
  • Überprüfung des Grenzbezuges
  • Einreichung der Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasterbereich des Thüringer Landesamtes für Vermessung und Geoinformation
Ihr Vorteil
  • Rechtssicherheit im Bezug auf die Lage und Nutzung des Gebäudes und dessen Grenzabstände

Bauvermessung

Lageplan zum Bauantrag

Erstellung eines Lageplan für den Bauantrag

Meine Leistung
  • Erstellung eines maßstäblichen Lage- und Höhenplanes mit Katastergrenzen und allen baurechtlich notwendigen Eintragungen zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde
  • Erstellung einer Nutzungsberechnung nach Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Ihr Vorteil
  • genaue Angaben zum Bauvorhaben
  • Sicherheit bei Einhaltung der Grenzbezüge und Abstandsflächen
  • Vollständigkeit in Bezug auf alle für das Bauvorhaben notwendigen Angaben
  • Pläne bis DIN A0 und Abgabe digitaler Daten für die Bearbeitung durch Architekten und Planungsbüros
Bauabsteckung

Übertragung des Grundrisses des Baukörpers entsprechend der behördlichen Genehmigung in die Örtlichkeit vor dem Baubeginn

Meine Leistung
  • Absteckung des Gebäudeumrisses oder der Gebäudeachsen
  • Erstellung einer Absteckbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Ihr Vorteil
  • Sicherheit bei Einhaltung der Grenzbezüge zu den Grundstücksgrenzen
  • Sicherheit zur Einhaltung der Geometrie des Bauwerkes

Ingenieurvermessung

Lage- und Höhenpläne

Erstellung von Planungsunterlagen für Architekten und Bauherren, Bestandspläne nach Baumaßnahmen, Lagepläne für Notarverträge, Baulasteintragungen usw.

Meine Leistung
  • Erstellung maßstäblicher Lage- und Höhenpläne, wenn gewünscht mit:
    - Lage- und Höhenanschluß an das Landesnetz
    - Katastergrenzen
    - Leitungsverläufe diverser Versorgungsträger
    - Übergabe als digtale Daten und in Papierform bis DIN A0
Ihr Vorteil
  • genaue Planungsunterlagen, die dem aktuellen Stand entsprechen
  • Einhaltung der Grenzbezüge

Flurkartenauszüge, Gutachten und weiteres

Auszüge aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters

Meine Leistung
  • Erstellung von aktuellen Auszügen aus den Datenbanken des Liegenschaftskatasters für die Vorlage bei Baubehörden, Versorgungsträgern etc.
  • folgende Auszüge sind möglich:
    - Liegenschaftskarte
    - Flurstücksnachweis
    - Grundstücksnachweis
    - Bestandsnachweis
    - Auszug zur Bauvorlage
Ihr Vorteil
  • Dokumente, die den Anforderungen der Behörden entsprechen
Gutachterliche Tätigkeit

Meine Leistung
  • Gerichtsgutachten zum Thema:
    - Katastergrenzen
    - Vermessung allgemein
  • Gutachten für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke